Vergabelexikon

Ausschreibung

Öffentliche Auftraggeber beschaffen ihre Waren-, Dienst- und Bauleistungen grundsätzlich im Rahmen der Durchführung eines formellen Vergabeverfahrens. Mittels einer Ausschreibung fordern Sie interessierte Unternehmen auf, Teilnahmeanträge bzw. Angebote für die entsprechende Leistung abzugeben.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

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Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

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In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

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