Vergabelexikon
Ausschluss eines Bieters
Bestimmte Bieter können bzw. müssen nach Maßgabe der §§ 123, 124 GWB, § 16 EU VOB/A und § 42 Abs. 1 VgV und § 31 Abs. 1 UVgO im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ausschlussgründe in diesem Sinne sind etwa die Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Bieter, zurechenbare strafrechtliche Verurteilungen, unzulässige Wettbewerbsabsprachen, ein Verstoß gegen Formvorgaben, unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen etc.
- vgl. fakultative Ausschlusskriterien
- vgl. Selbstreinigung
- vgl. unzutreffende Erklärungen
- vgl. zwingende Ausschlusskriterien
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
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