Vergabelexikon

Auftragswert

Die Höhe des Auftragswerts entscheidet darüber, ob überhaupt ein Vergabeverfahren (vgl. Direktauftrag), ein nationales oder ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen ist und somit auch, ob die Vergabe der Kontrolle durch die Vergabekammern und Oberlandesgerichte unterliegt. Maßgebend ist, ob der gemäß § 3 VgV vorab ordnungsgemäß geschätzte Nettoauftragswert den jeweiligen Schwellenwert (§ 106 GWB) überschreitet.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

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