Vergabelexikon
Angemessenheit des Angebotes
Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, und insbesondere unangemessen niedrige Angebote, können ausgeschlossen werden (vgl. § 60 Abs. 3 S. 1 VgV, § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 44 Abs. 3 UVgO). Hinsichtlich der Angemessenheit des Angebotes muss der Auftraggeber vor Ausschluss des Bieters Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung und/oder für Teilleistungen verlangen.
Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Frage der Angemessenheit ein Beurteilungsspielraum zu.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
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