Vergabelexikon
Angebotsannahme
Mit Zuschlagserteilung kommt der Vertrag zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bestbieter zustande. Bei dem Zuschlag handelt es sich zugleich um die Annahme des Vertragsangebots des Bieters nach § 145 BGB durch den Auftraggeber.
- vgl. Zuschlag
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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