Vergabelexikon
Alternativleistung
Alternativ- oder Wahlleistungen sind generell dadurch gekennzeichnet, dass bei Fertigstellung der Vergabeunterlagen noch nicht feststeht, ob die Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich die dahingehende Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten will. Sie unterliegen vergaberechtlich besonderen Voraussetzungen und sind nicht ausnahmslos zulässig.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
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