VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthält Regelungen für das Vergabeverfahren bei Bauleistungen sowie für die anschließende Auftragsausführung. Die VOB findet sowohl oberhalb (VOB/A Abschnitt 2) als auch unterhalb der Schwellenwerte (VOB/A Abschnitt 1) Anwendung und ist in drei Teile gegliedert: VOB/A, VOB/B und VOB/C.
Teil A enthält Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber, die sogenannten vergaberechtlichen Bestimmungen.
Teil B ist ein Regelwerk für den zustandekommenden Bauvertrag z.B. die zugrundeliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen und Teil C regelt die allgemeinen gewerkspezifischen und technischen Vertragsbedingungen.
Zur aktuellen VOB/A und VOB/B gelangen Sie in unserer Rubrik Vergaberecht.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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