Nachhaltigkeit
Das Konzept der Nachhaltigkeit zielt auf eine langfristig angelegte Nutzung ab, die Erneuerung ermöglicht und damit den Bestand nicht gefährdet. Man versteht hierunter eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.
Unter dem Begriff der “nachhaltigen Beschaffung” versteht man die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Belange bei Beschaffungsvorhaben. § 97 Abs. 3 GWB sieht ausdrücklich vor, dass solche Aspekte bei der Vergabe berücksichtigt werden können. Auch im nationalen Bereich sind die Aspekte der Nachhaltigkeit im Vergabeverfahren berücksichtigungsfähig.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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