Gesetze und Verordnungen
Vergaberecht Bayern
Vergaberecht Bayern: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Bayern nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
- Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR)
- Mittelstandsförderungsgesetz (MfG)
- Vergabe von Bauaufträgen (Handbücher, Arbeitshilfen, etc.)
- Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
- Vergabe von Aufträgen für freiberufliche Dienstleistungen
- Vergabe im kommunalen Bereich
- Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
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