Gesetze und Verordnungen

Vergaberecht Baden-Württemberg

Vergaberecht Baden-Württemberg: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Baden-Württemberg nach folgenden rechtlichen Vorgaben:

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der VwV Beschaffung zum 1. Oktober 2018 wurde die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Behörden und Betriebe des Landes eingeführt. Die zum 1. April 2019 in Kraft getretene VergabeVwV empfiehlt die Anwendung der UVgO auch für die Kommunen in Baden-Württemberg.

 

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Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

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