Gesetze und Verordnungen
Vergaberecht Baden-Württemberg
Vergaberecht Baden-Württemberg: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Baden-Württemberg nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
- VOB/A
- VOL/A
- Landestariftreue und Mindestlohngesetz (LTMG)
- Gesetz zur Mittelstandsförderung
- Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung)
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV)
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der VwV Beschaffung zum 1. Oktober 2018 wurde die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Behörden und Betriebe des Landes eingeführt. Die zum 1. April 2019 in Kraft getretene VergabeVwV empfiehlt die Anwendung der UVgO auch für die Kommunen in Baden-Württemberg.
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