Gesetze und Verordnungen

Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF)

Die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) regelte bis zum 18. April 2016 das Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen wie die der Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte. Sie galt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte und entfiel ersatzlos mit der Vergaberechtsreform 2016.

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