Gesetze und Verordnungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Auführung von Leistungen. Vielen öffentlichen Aufträgen liegen diese Bedingungen zugrunde.

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Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

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