Gesetze und Verordnungen
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Auführung von Leistungen. Vielen öffentlichen Aufträgen liegen diese Bedingungen zugrunde.
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