Gesetze und Verordnungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), regelt das Vergabeverfahren von Liefer- und Dienstleistungen.
Der Abschnitt 1 der VOL/A für europaweite Vergaben wurde 2016 mit Inkrafttreten der VgV durch diese ersetzt, der Abschnitt 2 unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt nur noch vereinzelt in den Bundesländern, die die UVgO noch nicht eingeführt haben.

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Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

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