Gesetze und Verordnungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), regelt das Vergabeverfahren von Liefer- und Dienstleistungen.
Der Abschnitt 1 der VOL/A für europaweite Vergaben wurde 2016 mit Inkrafttreten der VgV durch diese ersetzt, der Abschnitt 2 unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt nur noch vereinzelt in den Bundesländern, die die UVgO noch nicht eingeführt haben.

Orientierung im Regelungs-Dschungel

Behalten Sie den Überblick

Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr unter +49 345 122601-31.