Gesetze und Verordnungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), regelt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Sie ist in 3 Abschnitte gegliedert.

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Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

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