Gesetze und Verordnungen

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes. Seit dem 1. Januar 2015 gilt somit ein flächendeckender Mindestlohn in ganz Deutschland. Branchenmindestlöhne können jedoch weiterhin gelten, sofern sie über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
§ 19 MiLoG regelt den Ausschluss von Bewerberinnen und Bewerbern von der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Orientierung im Regelungs-Dschungel

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Deutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.

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