Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Für die Beschaffung von Leistungen mit Auftragswerten oberhalb der europäischen Schwellenwerte gilt Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der vierte Teil des GWB teilt sich in zwei Kapitel, von denen das erste die Vergabeverfahren betrifft und das zweite den vergaberechtlichen Rechtsschutz zum Gegenstand hat. Kapitel 1 wiederum enthält drei Abschnitte, die sich mit den Grundsätzen der Vergabe (wie z.B. das Diskriminierungsverbot), den Auftraggebern und den Auftragsdefinitionen der Konzessionsbeschreibung, den Schwellenwerten und allgemeinen Ausnahmen befassen. Kapitel 2 gliedert sich in die drei Abschnitte Nachprüfungsbehörden, Verfahren vor der Vergabekammer und Sofortige Beschwerde.
Sie haben Fragen?
Kontakt