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Vergaberecht

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Die öffentliche Hand kauft im Jahr für mehrere hundert Milliarden Euro ein. 
Damit stellen öffentliche Aufträge einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Deutschland dar. Für einen marktgerechten Wettbewerb, transparente Verfahren und die Chancengleichheit der beteiligten Unternehmen bedarf es gesetzlicher Regelungen. 

Diese Gesetze, Vorschriften und Richtlinien werden unter dem Oberbegriff Vergaberecht zusammengefasst. Auftraggeber müssen diese unbedingt beachten, wenn sie Waren, Dienstleistungen sowie Bauleistungen einkaufen, um damit ihre öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Zudem enthält das Vergaberecht für Unternehmen Regeln, die sie bei der Teilnahme an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beachten müssen. Gleichzeitig bietet es ihnen aber auch Rechtsschutz, wenn es zu Regelverletzungen bei Vergabeverfahren kommt. In dieser Rubrik erhalten Sie einen Überblick sowie Zugang zu den aktuell geltenden Gesetzen und Vorschriften. Als Orientierung und Information stellen wir Ihnen zudem relevante Urteilsbesprechungen sowie ein umfangreiches Lexikon als Nachschlagewerk zur Verfügung.

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Vergabelexikon

Projektant, CPV-Code oder ungewöhnliches Wagnis - Das Vergabercht enthält zahlreiche Fachbegriffe, die auf den ersten Blick nicht selbsterklärend sind.

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Gesetze und Verordnungen

Wir geben Ihnen einen umfänglichen Überblick über die Rechtmäßigkeiten des Vergabegesetztes.

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