Vergabe 24

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Vergabe24 GmbH

Die Vergabe24 GmbH betreibt die Bekanntmachungsplattform Vergabe24.de im Auftrag der Ausschreibungsdienste

  • B_I MEDIEN GmbH, Faluner Weg 33, 24109 Kiel
  • Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH, Himmelgeister Straße 103 – 105, 40225 Düsseldorf
  • Gisela Husemann Verlag e.Kfr., Wartburgstraße 6, 99817 Eisenach
  • eVergabe.de GmbH, Messering 5, 01067 Dresden
  • Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart
  • Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH und Staatsanzeiger eServices GmbH, Arnulfstraße 122, 80636 München

§ 1 Geltungsbereich, Änderungen

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung von Vergabe24.de durch Kunden der Ausschreibungsdienste und Besucher der Webseiten („Nutzer“). Sie umfassen alle angebotenen Funktionalitäten, Anwendungen und Dienstleistungen. Diese AGB gelten nicht für Vergabestellen. Sie gelten ferner nicht für Leistungen, die die Ausschreibungsdienste außerhalb das Vergabeportal Vergabe24.de erbringen, insbesondere nicht für das Produkt „Vergabe24 direkt“. 
  2. Änderungen der AGB teilt Vergabe24 mindestens vier Wochen vorab durch eine entsprechende Meldung im Nutzer-Postfach auf Vergabe24.de mit. Die Meldung enthält einen Link zur Neufassung. Wird den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Kenntnisnahme schriftlich widersprochen, gelten diese als angenommen. Andernfalls kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 

§ 2 Beschreibung der Plattform

  1. Vergabe24.de ermöglicht die Veröffentlichung von Ausschreibungsbekanntmachungen. An Ausschreibungen interessierten Unternehmen oder Personen gewährt die Plattform die Suche nach Ausschreibungsbekanntmachungen. 
  2. Die Ausschreibungsdienste gewähren Zugang zu voneinander unabhängigen, jedoch auf einer Plattform zusammengefassten Datenbeständen. Für alle Leistungen im Zusammenhang mit deren Nutzung ist Vertragspartner, wessen Datenbestände betroffen sind. Es gilt folgende regionale Zuordnung: 
RegionAusschreibungsdienst
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, SaarlandStaatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
BayernVerlag Bayerische Staatszeitung GmbH und Staatsanzeiger eServices GmbH
Brandenburg, Berlin, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig- Holstein, Hamburg, BremenB_I MEDIEN GmbH
Nordrhein-WestfalenDeutsches Ausschreibungsblatt GmbH
Sachsen, Sachsen-AnhalteVergabe.de GmbH
ThüringenGisela Husemann Verlag e. Kfr.
Deutschland bzw. mehrere TarifregionenVergabe24 GmbH
Europa (alle europaweiten Ausschreibungen)Vergabe24 GmbH
  1. Die Leistungen für Bieter umfassen:
    die Suche nach öffentlichen Ausschreibungsbekanntmachungen mit der Möglichkeit, Suchprofile zu hinterlegen.
    Die Ausschreibungssuche wird in den unter Vergabe24.de/tarife veröffentlichten Bezugsformen angeboten. Die Ausschreibungsdienste behalten sich vor, die Leistungen zu modifizieren. Hierüber wird der Nutzer unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen informiert. § 1 Abs. 2. gilt entsprechend. 

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Mit Klick auf den Bestellbutton im letzten Schritt der Registrierung/Buchung kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem/den Ausschreibungsdienst/en zustande. In einer gesonderten E-Mail erhält der Nutzer anschließend seine Vertragsbestätigung. 
  2. Für die Berechnung von Fristen, Laufzeiten etc. im Rahmen der abgeschlossenen Verträge erfolgt die Abrechnung ab Buchungsdatum. 
  3. Die Ausschreibungsdienste haben das Recht, den Abschluss eines Vertrags über einen kostenlosen Testzugang oder ein vergünstigtes Schnupperabonnement zu verweigern, sofern der Nutzer bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen kostenlosen oder vergünstigten Zugang genutzt hat. 

§ 4 Preise, Inkasso, Zahlungsverzug

  1. Die Preisliste ist unter Vergabe24.de/tarife abrufbar. Die Preise für Seminare, Webinare oder andere Online-Kurse werden im Bereich Wissen unter Vergabe24.de/wissen/webinare/ angezeigt.  https://www.vergabe24.de/wissen/webinare/ angezeigt.
  2. Die Abrechnung der Tarife erfolgt im Voraus als Gesamtbetrag für die gebuchte Laufzeit des Tarifs. Abrechnungsbeginn ist das Buchungsdatum.  
  3. Seminare, Webinare oder andere Online-Kurse werden nach deren Durchführung abgerechnet. Die Rechnungen sendet der Veranstalter per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse. 
  4. Preiserhöhungen werden dem Nutzer so rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist. Macht der Nutzer hiervon keinen Gebrauch, wird die Preiserhöhung wirksam. 
  5. Die Vergabe24 GmbH ist von den Ausschreibungsdiensten ermächtigt, die folgenden Leistungen gegenüber den Nutzern im eigenen Namen abzurechnen und dafür fällige Entgelte – notfalls gerichtlich – einzuziehen: 
    • Bekanntmachungssuche für die Region Deutschland sowie für alle Regionen. Letzteres gilt nicht für die Region Bayern und für die anderen Regionen nur dann, soweit mehrere Regionen gebucht sind. 
    • Einzelabruf von Bekanntmachungen für alle Regionen, soweit mehrere Regionen gebucht sind. 
  6. Gerät der Nutzer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist der Ausschreibungsdienst berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren. 

§ 5 Nutzung des Vergabeportals

  1. Die persönliche Zugangskennung des Nutzers (Nutzername, Passwort) ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Nutzer darf sie Dritten nicht zugänglich oder sonst nutzbar machen. Dritte sind auch Mitarbeiter/innen des Unternehmens des Nutzers, soweit sie nicht in Vertretung für den Nutzer handeln. Sollen mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens die Plattform parallel nutzen können, sind hierfür mehrere Zugänge zu buchen. 
  2. Die zugänglichen Daten und Dokumente sind nur für den eigenen persönlichen oder dienstlichen Gebrauch des Nutzers bestimmt. Bekanntmachungstexte dürfen Dritten nicht in einer Weise nutzbar gemacht werden, die diesen den Abschluss eines entgeltlichen Tarifs erspart. Die elektronischen Bekanntmachungstexte dürfen nicht wiederholt und systematisch in eine Datenbank oder ein Netzwerk eingestellt werden, welche(s) Dritten, die nach Bekanntmachungstexten recherchieren möchten, zugänglich ist. Ebenso unzulässig ist es, die Bekanntmachungstexte wiederholt und systematisch an solche Dritte zu übersenden. 
  3. Sofern der Nutzer die Bestimmungen der Absätze 1. oder 2. missachtet, ist der Ausschreibungsdienst berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Zugang zu sperren. Darüber hinaus schuldet der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages aller Produkte und Leistungen, die er im betroffenen Kalenderjahr über das Vergabeportal Vergabe24.de bezogen hat. Dem Nutzer verbleibt dabei die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei. 
  4. Um einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform vorzubeugen, kann der Ausschreibungsdienst eine ungewöhnlich intensive Nutzung der Plattform beobachten und ggf. unterbinden. Eine ungewöhnlich intensive Nutzung liegt vor, wenn der Nutzer 
    • wenigstens einmal pro Woche branchenunabhängig den kompletten Bestand an Bekanntmachungen, der für eine bestimmte Region bereitgestellt wurde, aufruft; oder
    • regelmäßig über einen Zeitraum von 4 Wochen innerhalb einer Woche mehr als 100 Ausschreibungen aufruft und der durchschnittliche Zeitabstand zwischen den Aufrufen von Bekanntmachungen weniger als 30 Sekunden beträgt.
    • In beiden Fällen besteht der Verdacht, dass der Nutzer gegen die Absätze 1. oder 2. verstößt. Sodann darf der Ausschreibungsdienst das Nutzerverhalten über einen Zeitraum von 3 Monaten protokollieren. Stellt der Ausschreibungsdienst hierbei ein vergleichbares Nutzerverhalten fest, gibt er dem Nutzer Gelegenheit, binnen 14 Kalendertagen nachzuweisen, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung nicht besteht. Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann der Ausschreibungsdienst den Vertrag fristlos kündigen und den Zugang sperren. Vom Nutzer bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet, auch soweit sie künftige Zeiträume betreffen. 

§ 6 Teilnahme an Seminaren, Webinaren oder anderen Online-Kursen

  1. Die Buchung von Seminaren, Webinaren oder anderen Online-Kursen erfolgt über die Buchungsfunktion auf Vergabe24.de unter Vergabe24.de/wissen/webinare/. 
  2. Eine Stornierung der Buchung ist bis 2 Werktage vor dem Tag der Veranstaltung kostenfrei möglich. Sie muss wenigstens in Textform an E-Mail: marketing@vergabe.de erfolgen. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich.  
  3. Die Vergabe24 GmbH hat das Recht, Seminare, Webinare oder andere Online-Kurse aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Referenten oder höherer Gewalt vor. Bei Absage erfolgt keine Berechnung des Entgeltes.
  4. Bei der Teilnahme an einem Webinar oder einem anderen Online-Kurs ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar- Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor dem Webinar/Online-Kurs zu testen. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des Teilnehmers, ggf. auch während des Webinars/Online-Kurses, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. 
  5. Die Zugangslinks zu den Webinaren/Online-Kursen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Erlangt der Veranstalter Kenntnis davon, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. 
  6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer oder der Referenten, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Webinar/Online-Kurs Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen. 
  7. Die Seminare, Webinare und anderen Online-Kurse wie auch die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder veröffentlicht bzw. öffentlich zugänglich gemacht werden. 
  8. Für die Seminare, Webinare und andere Online-Kurse gilt ein Aufzeichnungsverbot. Sämtliche Bild- und Tonaufzeichnungen sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters nicht erlaubt. 

§ 7 Gewährleistung/Haftung

  1. Vergabe24.de ist grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. Die eingesetzten Server werden regelmäßig gesichert. Gleichwohl kann aus technischen Gründen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das Vergabeportal jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Entgeltanteile wegen Ausfallzeiten werden nur erstattet, soweit diese 72 Stunden überschreiten und der Kunde auf sein Verlangen hin nicht durch den Ausschreibungsdienst ersatzweise anderweitig mit Ausschreibungen für die gebuchte Region beliefert wird. 
  2. Die Ausschreibungsdienste haften für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) verursacht haben. Im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung der Ausschreibungsdienste oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für zugesicherte Eigenschaften und Garantien bleibt hiervon unberührt. Für zurechenbare Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften die Ausschreibungsdienste unbeschränkt. Im Übrigen haften die Ausschreibungsdienste nach den gesetzlichen Vorschriften. 
  3. Die Ausschreibungsdienste übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihnen übermittelten Informationen. Gleiches gilt für die Rechtzeitigkeit der Veröffentlichung, soweit diese auftragsgemäß erfolgt. 
  4. Die Ausschreibungsdienste sind berechtigt, das Vergabeportal zum Zwecke der Wartung vorübergehend abzuschalten. Ansprüche des Nutzers deswegen sind ausgeschlossen, sofern die Ausfallzeit je Kalenderquartal weniger als 72 Stunden beträgt. 

§ 8 Datenschutz

Die Ausschreibungsdienste weisen darauf hin, dass die Nutzerdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Personenbezogene Daten, die die Ausschreibungsdienste im Rahmen der Registrierung oder auf andere Weise erhalten haben, werden die Ausschreibungsdienste nicht an Dritte weitergeben. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe an mit der Erfüllung an Vertragspflichten beauftragte Dritte, die ausschließlich zu diesem Zwecke erfolgt. 

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Jahresabonnements werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind zum Laufzeitende kündbar. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Buchungsdatum. Die Kündigung muss bis spätestens 30 Tage vor Laufzeitende erfolgen und wenigstens in Textform bei dem Ausschreibungsdienst eingehen. Die Nutzung der Kündigungsfunktion in der Kontoverwaltung auf Vergabe24.de ist ausreichend. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate.  
  2. Halbjahresabonnements werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind zum Laufzeitende kündbar. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate ab Buchungsdatum. Die Kündigung muss bis spätestens 30 Tage vor Laufzeitende erfolgen und wenigstens in Textform bei dem Ausschreibungsdienst eingehen. Die Nutzung der Kündigungsfunktion in der Kontoverwaltung auf Vergabe24.de ist ausreichend. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um weitere 6 Monate.  
  3. Die Vertragslaufzeit des Vergabe24 Schnupperabonnements beträgt 3 Monate ab Buchungsdatum. Es muss bis spätestens 14 Tage vor Laufzeitende wenigstens in Textform gekündigt werden. Die Nutzung der Kündigungsfunktion in der Kontoverwaltung auf Vergabe24.de ist ausreichend. Erfolgt keine Kündigung, geht es in das Vergabe24 Deutschland-Abonnement über.  
  4. Die Laufzeit des Vergabe24 Testabonnements beträgt 7 Tage ab Buchungsdatum. Es endet automatisch zum Laufzeitende, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 
  5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit wenigstens der Textform. Die Nutzung der Kündigungsfunktion in der Kontoverwaltung auf Vergabe24.de ist ausreichend. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Kündigung bei dem/den Ausschreibungsdienst/en entscheidend. Ist eine der gebuchten Regionen das Bundesland Bayern, ist die Kündigung zusätzlich an die Staatsanzeiger eServices GmbH zu richten. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum maßgeblich, an dem die letzte Kündigung eingeht. 

§ 10 Sonstiges

  1. Die Ausschreibungsdienste können mit der Erbringung einzelner Leistungen Dritte beauftragen (z.B. Abonnentenverwaltung, Inkasso, Druck- und Logistikdienstleistungen). Dabei stellen sie sicher, dass die Regelung über den Datenschutz beachtet und die Erfüllung der Vertragspflichten gewährleistet wird.
  2. Auf die vorliegenden AGB sowie das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.
  3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Ausschreibungsdienstes, mit dem das Vertragsverhältnis besteht. Besteht ein Vertragsverhältnis mit mehreren Ausschreibungsdiensten, ist Gerichtsstand der Sitz der Vergabe24 GmbH.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erkennbar verfolgtem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.