Genau wie in Rheinland-Pfalz (Vergabe24 berichtete) sind auch in Bayern und Sachsen-Anhalt zum Jahreswechsel die Wertgrenzen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhöht worden. Die Bundesländer erhoffen sich davon schnellere Verfahren und eine Arbeitsentlastung sowohl auf Verwaltungs- als auch auf Unternehmensseite.
In Bayern können jetzt Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro netto per Direktauftrag erteilt werden. Für Bauleistungen hob die Landesregierung die Wertgrenze für Direktaufträge gar auf 250.000 Euro an. Auch beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Verhandlungsvergaben haben höhere Wertgrenzen bekommen. Die Regelungen sind befristet bis Ende 2029.
Sachsen-Anhalt geht nicht ganz so weit. Direktvergaben dürfen bis zu einem Wert von 15.000 Euro netto erfolgen. Bei Bauleistungen gilt, dass bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro Direktvergaben möglich sind. Für freiberufliche Leistungen liegt diese Grenze bei 80.000 Euro.
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