Neben vielen andere Gesetzesvorhaben ist auch das Vergabetransformationspaket in den Strudel der politischen Entwicklung geraten. Die Novelle für ein Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) und diverse Verordnungen waren in der Regierung noch nicht zu Ende abgestimmt. Insbesondere zur Höhe der allgemeinen Wertgrenze für Direktaufträge in § 14 UVgO-E gab es unterschiedliche Auffassungen.
Auch wenn nach dem Bruch der Regierung unklar ist, wie es mit dem Vorhaben weiter geht, kann diese Vorarbeit Grundlage für künftige Beratungen sein. Der Entwurf zeichnet sich durch den Versuch aus, mehr soziale und ökologische Kriterien zu verankern und zu regeln. Auch Ansätze, Verfahren an anderer Stelle zu verschlanken, sind vorhanden.
Von „zu bürokratisch“ bis „zu wenig sozial“
Die Liste der Stellungnahmen zur Novelle ist lang: Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) etwa sieht „keinen wirklichen Willen zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen.“ In diese Kerbe schlägt auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Er erkennt „zusätzliche Bürokratiefesseln“ und fürchtet um den Grundsatz der Losvergabe.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt an der Novelle, dass die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im sozialen Sektor verbessert werden sollen, sieht aber bei den „Auftragsvergaben bei Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem SGB II und III“ Konflikte.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) spricht sich für geschlechtergerechte Vergabeverfahren aus. Das Prinzip des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sei nicht als verpflichtendes Vergabekriterium verankert worden.
Gleichzeitig will ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, in dem auch 15 Bürgermeister und Oberbürgermeister sind, mehr nachhaltige öffentliche Beschaffung festgeschrieben sehen. Viele Kommunen hätten sich bereits auf den Weg gemacht.
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