Für Landeswirtschaftsministerin Daniela Schmitt sind die Änderungen eine Reaktion auf die „Herausforderungen unserer Zeit.“ Man gebe den Unternehmen und den öffentlichen Auftraggebern „den Spielraum, den sie brauchen.“ Das heißt konkret:
- Liefer- und Dienstleistungen können bis zu 100.000 Euro (bisher: 80.000 beziehungsweise 40.000 Euro) einfacher vergeben werden. Im Einzelfall ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ausreichend.
- Bauaufträge sind bis zu einem geschätzten Auftragswert von 250.000 Euro über vereinfachte Verfahren möglich (vorher 200.000 Euro). Freihändige Vergaben können hier bis 100.000 Euro (bisher 40.000 Euro) durchgeführt werden.
- Ferner hob das Land die Grenze für Direktvergaben, also Vergaben ohne Ausschreibungsverfahren, von 3.000 auf 10.000 Euro an.
Rheinland-Pfalz möchte mit diesen „praxistauglichen Regeln“ mehr Flexibilität und Schnelligkeit in öffentliche Vergabeverfahren bringen und hofft, dass sich wieder mehr Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen.
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