Sachsens Wirtschaftsministerium will sich nicht auf einen Zeitpunkt für den Entwurf eines neuen Vergabegesetzes festlegen. Auf dpa-Nachfrage begründete es dies mit „den besonderen Schwierigkeiten in der Thematik“ und der „derzeitige Pandemielage“.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Henning Homann, hatte dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zuvor erklärt, der Entwurf solle noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.
Novelle im Koalitionsvertrag vereinbart
Die Novellierung des Vergabegesetzes in Sachsen ist im 2019 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und Grünen festgeschrieben. Bei Vergaben sollen demnach Mindestlöhne in Höhe E1, Stufe 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) berücksichtigt werden, sofern keine Tarifverträge oder Branchenmindestlöhne existieren.
Dass der Gesetzentwurf eine schwierige Geburt werden könnte, lässt die Antwort aus dem Haus von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) vermuten. Das Ministerium betont, dass derzeit weder absehbar sei, wie die Pandemie sich entwickele, noch wie die Diskussion zwischen den an der Vorbereitung Beteiligten verlaufen wird.
Darüber hinaus gibt es schon vor dem Entwurf Kritik: Das Gesetz solle nur für Landesaufträge gelten, nicht aber für die Kommunen, bemängelt Markus Schlimbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Sachsen im MDR.