Die beiden Regierungsparteien haben unter anderem einen gesetzlichen Vergabemindestlohn zum 1. Januar 2027 vereinbart. Er soll 15 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten, sollen bei der Vergabe stärker berücksichtigt werden, heißt es ferner, ohne konkreter zu werden.
Ansonsten steht die öffentliche sächsische Beschaffung im Zeichen des Bürokratieabbaus: Die Regierung will auf „weitere vergabefremde Kriterien“ verzichten. Die Schwellenwerte für Bauleistungen sollen auf 155.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungen auf 102.000 Euro erhöht werden. All dies soll gelten für die Vergaben des Landes und wird den Kommunen empfohlen.
Für den bodengebundenen Rettungsdienst ist vereinbart, die Ergebnisse der vergaberechtlichen Erleichterungen bis Ende 2027 zu evaluieren. Beim Bevölkerungsschutz geht es darum, zusätzlich zur Einzel- und Sammelbeschaffung die Möglichkeit einer Zentralbeschaffung für standardisierte Fahrzeuge anzubieten.
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