Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz von Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) kann in Kraft treten. Der Landtag beschloss mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP unter anderem, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen wollen, ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen müssen. Sind keine Tarifverträge vorhanden, bemisst sich der Vergabemindestlohn an der niedrigsten Entgeltgruppe und der niedrigsten Entgeltstufe des aktuellen Tarifvertrages der Länder (Ost).
Treibende Kraft für dieses Gesetz waren die Sozialdemokraten. Die FDP hatte Bedenken geäußert, Unternehmen würden sich mit solchen Vorgaben gar nicht mehr um öffentliche Ausschreibungen bemühen. Darum war ihr Bürokratieabbau wichtig. Dieser spiegelt sich nun in deutlich erhöhten Grenzen für den Geltungsbereich des Gesetzes wider: Es umfasst Liefer- und Dienstleistungen erst ab einem geschätzten Auftragswert von 40.000 Euro (statt 25.000) und Bauaufträge ab 120.000 Euro (statt 50.000).
Die oppositionelle Linke befürchtet, dass viele Ausschreibungen die Grenzen künftig unterschreiten, und die neuen Regelungen eine hohe Zahl an Arbeitnehmern darum nicht erreichen.
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