Der Senat in Bremen hat den Mindestlohn für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden von 11,13 Euro auf 12 Euro brutto erhöht. Das gilt auch für Mitarbeiter städtischer Betriebe wie dem Flughafen oder den Bremer Bädern und generell bei Einrichtungen, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten.
Wichtig für den Vergabesektor: Auch private Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen den Landesmindestlohn zahlen. Allerdings setzt das Europarecht noch Grenzen. Sobald ein öffentlicher Auftrag ein gewisses Finanzvolumen überschreitet und europaweit ausgeschrieben werden muss, besitzt der Landesmindestlohn keine Gültigkeit.
Die neue Regelung greift zum 1. April. Sie ist ein Projekt der rot-grün-roten Koalition in dem nördlichen Bundesland. Arbeitssenatorin Kristina Vogt (Linke) war es wichtig, ein „Signal für die Debatte um eine dringend notwendige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in der Bundesrepublik” zu setzen.