In Brandenburg gelten neue Wertgrenzen für die Vergabe. Die Änderungen gehen auf einen Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa (MdFE) zurück. Seit dem 1. Oktober können Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1 bis 100.000 Euro statt 20.000 Euro freihändig vergeben werden. Bis 1 Million Euro ist eine beschränkte Ausschreibung anzuwenden – hier galt zuvor ein erwartetes Auftragsvolumen von 200.000 Euro als Grenze.
Schnellere Auftragsvergaben
Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach § 11 UVgO ist eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nun auch zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro nicht überschreitet. Zuvor lag die Grenze bei 20.000 Euro.
Mit diesen Regelungen infolge der Corona-Pandemie will das Land Brandenburg drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Es erhofft sich beschleunigte Investitionstätigkeiten, da zahlreiche Arbeiten jetzt schneller beauftragt werden können. Außerdem soll die Wirtschaft stabilisiert werden. Und schließlich seien die Vergabeverfahren zukünftig einheitlich, erläuterte das Ministerium. Zuvor gab es unterschiedliche Wertgrenzen auf Landes- und kommunaler Ebene.