Bürokratieabbau war eines der Ziele, die mit der neuen Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV) im Südwesten erreicht werden sollten. Die Vorschrift ist seit dem 1. Oktober in Kraft und findet damit nunmehr Anwendung in der öffentlichen Beschaffung. Zentrales Element: deutlich erhöhte Wertgrenzen. Ein Direktauftrag ist bei Liefer- und Dienstleistungen nun bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro möglich. Die Grenze gilt auch für freiberufliche Leistungen.
Ein in der VwV verankertes Pilotprojekt soll ferner testen, wie Start-ups bei der öffentlichen Vergabe verstärkt zum Zuge kommen können. Dafür können Aufträge ohne ein Vergabe-verfahren an Start-ups vergeben werden, wenn der Auftragswert unterhalb des jeweiligen Schwellenwerts gemäß § 106 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) liegt.
Die novellierte Vorschrift, die nur noch zwölf Seiten umfasst, widmet sich auch der Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte im Beschaffungsvorgang. Diese müssen allerdings nur bei einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand eingehalten werden.
Quellen:
- Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
- Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (direkt zur VwV)
- dpa