Am 6. November 2020 stimmte der Bundesrat der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu. Im September 2020 hatte die Bundesregierung die HOAI-Novelle beschlossen. Damit tritt die neue Verordnung am 01. Januar 2021 in Kraft.
Einer der wichtigsten Änderungen der neuen HOAI ist der Entfall der verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze. In diesem Zusammenhang können künftig die Honorare für Architekten -und Ingenieurleistungen frei vereinbart werden. Dabei können vereinbarte Honorare nachträglich durch Zu- und Abschläge geändert werden.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Ich freue mich, dass der Bundesrat heute den Weg für eine neue HOAI frei gemacht hat. Wir setzen damit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs um, dass Honorare frei vereinbart werden können. Gleichzeitig kann die HOAI künftig aber weiterhin als Richtschnur für die Ermittlung von Honoraren für Architekten- und Ingenieurleistungen dienen, wenn die Vertragspartner dies wollen. Auch für die Fälle, in denen keine Honorarvereinbarung getroffen wird, schafft die neue HOAI jetzt Rechtsklarheit.“