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Nachprüfungen im Unterschwellenbereich

Mit einer neuen Landesverordnung macht Rheinland-Pfalz die Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte transparenter. Bislang hatten Bieter, die bei einer Vergabe im Unterschwellenbereich nicht zum Zuge kamen, keine strukturelle Möglichkeit, das Verfahren überprüfen zu lassen. Das soll nun anders werden: Das Land hat eine Verordnung über die Nachprüfung von Verfahren durch Vergabeprüfstellen beschlossen. In Kraft tritt sie am 1. Juni 2021.

Beim Wirtschaftsministerium wird eine Vergabeprüfstelle als zentrale Nachprüfbehörde eingerichtet. Diese wird fortan für die strukturierte Überprüfung von Vergabeverfahren bei wirtschaftlich bedeutsamen öffentlichen Aufträgen zuständig sein. Welche Auftragswerte das betrifft, legt die Verordnung ebenfalls fest.

Informationen über Zuschlagserteilung

Folgendes Prozedere ist vorgesehen: Auftraggeber müssen Unternehmen, die bei einer Vergabe leer ausgegangen sind, darüber informieren, wer den Zuschlag bekommen hat und warum. Erst sieben Kalendertage nach Abschicken dieser Informationen darf ein Vertrag geschlossen werden.

Bieter, die die Vergaberichtlinien nicht korrekt angewendet sehen, können eine Prüfung erwirken. Findet sich keine Lösung, leitet der Auftraggeber den Einspruch des Bieters an die neue Vergabeprüfstelle weiter. Diese muss dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden.

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