Tierschutz, Bodenschutz, fairer Handel – dies sind einige Kriterien, an denen sich nachhaltige Beschaffung im Cateringbereich messen lassen kann. Um eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung (green public procurement, GPP) auf EU-Ebene voranzubringen, hat die Europäische Kommission jetzt neue, freiwillig anzuwendende Kriterien veröffentlicht.
Genau gesagt, geht es um die Beschaffung von Lebensmitteln, Catering-Dienstleistungen und Verkaufsautomaten. Für die ausschreibenden Behörden sei es „minimaler Bearbeitungsaufwand“, die neuen Anforderungen in die Ausschreibungsunterlagen zu integrieren, heißt es vonseiten der EU-Kommission.
Zwei Qualitätsstufen
Die Vorschläge sind aufgeteilt in Auswahlkriterien, technische Spezifikationen, Zuschlagskriterien und Vertragserfüllungsklauseln. Sie werden unterschieden in Kernkriterien, die auf die Schlüsselbereiche der Umweltleistung eines Produkts abzielen, und umfassende Kriterien, bei denen ein höheres Umweltleistungsniveau berücksichtigt werden soll.
Beim Einkauf von Eiern beispielsweise lautet das Kriterium für beide Stufen, keine Eier mit dem Code 3 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 zuzulassen. In dieser Verordnung werden die Vermarktungsnormen für Eier festgelegt. Der Bieter muss dies zusagen und auch darstellen, wie er diese Zusage sicherzustellen gedenkt – beispielsweise durch die Nennung seiner Lieferanten.