Die Gewerkschaft IG Bau empfiehlt, ein Melderegister für Mindestlohnverstöße einzurichten. Aus ihrer Sicht reicht das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt, das derzeit eingerichtet wird, dafür nicht aus. Es biete „keine Handhabe, wenn Firmen bei Vergabeverfahren bewusst Falscherklärungen zur Einhaltung der Tariftreue und der Mindestlohnbestimmungen abgeben“, heißt es in der Deutschen Handwerkszeitung.
Die Gewerkschaft fordert darum ein öffentliches Mindestlohn-Melderegister, in das Verstöße von Unternehmen eingetragen werden. In der Konsequenz sollen die Mindestlohn-Betrüger von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen werden können.
Dass ein solches Register zulässig wäre, das haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kürzlich dem Linken-Abgeordneten Victor Perli bestätigt. Die Gutachter kamen zu dem Schluss: Das Datenschutzrecht, das dem entgegenstehen könne, sei grundsätzlich auf juristische Personen nicht anwendbar, „da es sich nicht um personenbezogene Daten handelt, auch nicht, wenn der Name des Unternehmens sich von einer Person ableitet“.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2020 bundesweit 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet.