Die Kritik der oppositionellen Linken an den Regelungen zum Vergabemindestlohn im neuen Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt ist deutlich. Für die meisten öffentlichen Aufträge würden sie nicht greifen, hatte der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Wulf Gallert, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) schon im Vorfeld gesagt.
Laut Koalitionsvertrag werden öffentliche Aufträge zukünftig nur an Unternehmen vergeben, die nach Tarif zahlen. Von denen, die das nicht können, werde ein Vergabemindestlohn gefordert, der sich an der untersten Entgeltgruppe des öffentlichen Dienstes der Länder orientiere.
Deutlich höhere Schwellenwerte
Allerdings: Die Koalitionäre vereinbarten auch die Erhöhung der Auftragsschwellenwerte – bei Dienstleitungen etwa von 25.000 auf 40.000 Euro, bei Bauleistungen von 50.000 auf 120.000 Euro. Im Hoch- und Tiefbau soll der Schwellenwert sogar bei 1 Million Euro liegen.
Die Linke dazu: „Alle Aufträge der öffentlichen Hand, die unterhalb dieser Schwellenwerte liegen, werden zukünftig vom Vergabe-Gesetz gar nicht mehr erfasst. Damit gilt in diesem Bereich auch der neue Vergabe-Mindestlohn nicht.“–