Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am 25. April 2023 den Entwurf eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes verabschiedet. Es soll das bisherige Vergabegesetz VgG M-V ersetzen und im Herbst 2023 in Kraft treten. Dieser Schritt ist Teil der Koalitionsvereinbarung der rot-roten Landesregierung.
«Das Vergaberecht soll modernisiert werden, um eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Die
Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“», so Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) nach der Kabinettssitzung.
Das neue Gesetz sieht vor, dass der vergaberechtliche Mindestlohn ausdrücklich nicht unter dem Mindestlohn des Bundes liegen darf. Deswegen soll er zunächst auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht werden. Nach dem jetzigen Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern liegt das Mindest-Stundenentgelt zurzeit bei 10,69 Euro brutto.
Zudem sollen die regionalen und lokalen Leistungserbringer bei öffentlichen Aufträgen gestärkt sowie nachhaltige und umweltverträgliche Lösungen bei der Angebotswertung stärker berücksichtigt werden.
Für den öffentlichen Personenverkehr ist vorgesehen, dass bei einem Betreiberwechsel auf Schiene und Straße der ausgewählte Betreiber die Beschäftigten des bisherigen Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen übernimmt.