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IPI soll Beteiligungsmöglichkeiten für EU-Unternehmen verbessern

Damit europäische Unternehmen mehr Chancen auf Aufträge der öffentlichen Hand aus Drittstaaten erhalten, haben sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf ein neues Instrument zum internationalen Beschaffungswesen (IPI) geeinigt. Das IPI befindet sich formell noch im politischen Verfahren und wird im Juni im EU-Parlament besprochen. Vermutlich kann es zum Ende der Sommerpause in Kraft treten.

Hintergrund ist, dass nach Ansicht der Europäischen Union (EU) diverse Staaten ihre öffentliche Beschaffung nutzen, um ihre heimische Industrie vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Dagegen bezeichnet die EU-Kommission ihren Markt als einen, der „zu den größten und zugänglichsten in der Welt“ gehört.

Ungleichbehandlung als letztes Mittel

Um dieses Ungleichgewicht zu reduzieren, soll das IPI es leichter machen, Angebote aus Drittstaaten von Vergabeverfahren auszuschließen. Das kann – als letztes Mittel – über eine unterschiedliche Bewertung der Angebote geschehen. Vorgeschaltet werden zum Beispiel Konsultationen.

Bestehende Verpflichtungen, auch im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), werden nicht berührt, ebenso wenig bilaterale Handelsabkommen.

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