Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer Sitzung am 24. August 2021 die Erhöhung des Mindestlohns bei öffentlichen Aufträgen um 20 Cent auf 10,55 Euro pro Stunde beschlossen.
„Ich freue mich darüber, dass der Vergabemindestlohn im vierten Jahr in Folge steigt. Wir können als Landesregierung die Löhne im Land nicht per Gesetz festlegen. Aber wir können Anreize für gute Arbeit und faire Löhne setzen. Deshalb hat die Landesregierung den Vergabemindestlohn eingeführt und auch die Wirtschaftsförderung über ein Bonussystem stärker auf gute Arbeit ausgerichtet. Wirtschaftliche Stärke, gute Arbeit und faire Löhne gehören zusammen“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) ergänzte: „Es wird ein Anreiz gesetzt, die Arbeitslöhne nicht unter ein gewisses Niveau sinken zu lassen, wenn sich Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligen möchten…Hiermit setzen wir die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern um.“
Den Vergabemindestlohn müssen Firmen ihren Beschäftigten zahlen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge für das Land oder die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bewerben und diese ausführen. Er ist höher als der gesetzliche Mindestlohn, der gegenwärtig 9,60 Euro pro Stunde beträgt.
Die Landesregierung MV hatte 2017 die Einführung des Mindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Er wird jährlich zum 1. Oktober in Abhängigkeit von der Entwicklung des Tarifniveaus in Deutschland angepasst. Anfänglich lag er bei 9,54 Euro brutto.