Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sowie dem Finanzministerium den Vergabeerlass vom 27. Juni 2016 um Nr. 1.1 b. ergänzt.
Die neuen Änderungen beziehen sich auf die Regelungen des § 14 VOB/A. Ab dem 14. April ist bei Bauvergaben auf den Eröffnungstermin mit Bieter zu verzichten. Die ausschreibenden Stellen haben darauf in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen hinzuweisen.
„Bei bereits eingeleiteten Vergabeverfahren, bei denen eine Submission unter Beisein der Bieter oder deren Bevollmächtigten vorgesehen ist, sind die Bieter unter Hinweis auf die Corona-Pandemie zu informieren, dass eine Teilnahme bei der Submission zurzeit ausgeschlossen werden muss. Die Submissionsergebnisse sind den Bietern auf Anfrage zu übermitteln.“