Der Senat in Hamburg hat am 11. April 2023 die Reform des Vergabegesetzes beschlossen. Es ist vorgesehen, dass der Senat per Rechtsverordnung Mindestentgelte festsetzen soll, die im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Aufträgen die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen müssen. Dabei werden die jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften als Grundlage genommen. Der Senat muss dann ab 2024 alle zwei Jahre die Höhe der in den Verordnungen festgelegten Mindestentgelte überprüfen.
„Mit den geplanten Änderungen des Hamburger Vergabegesetzes nutzen wir die rechtlichen Handlungsspielräume insbesondere, um eine gerechte Entlohnung im Rahmen der Durchführung öffentlicher Aufträge zu gewährleisten – ein Einstieg in echte Tariftreue-Regelungen auch bei uns in Hamburg. Unsere Erwartung ist damit im Grundsatz klar: Wer öffentliche Aufträge will, soll nach Tarif bezahlen!“, so Finanzsenator Dr. Andreas Dressel
Die geplanten Reformen beabsichtigen auch, dass:
- das Vergabegesetz sozialer und inklusiver wird. So sollen mehr Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergeben werden, weil inklusive Arbeit im Vergabeverfahren stärker berücksichtigt wird.
- das Vergaberecht im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen mit einem Auftragswert unter 100.000 Euro durch vereinfachte Beschaffungsverfahren entbürokratisiert werden soll,
- das Hamburg als erstes Bundesland im engen Ausnahmefall wie einer Katastrophe oder Pandemie die Aussetzung des Vergaberechts per Rechtsverordnung ermöglichen wird, um die Handlungsfähigkeit der Stadt in Notlagen sicherzustellen und
- die Beschaffungsstellen der Stadt auf fünf Beschaffungs- und Vergabecenter konzentriert werden.
Hamburg schreibt jährlich Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Volumen von 340 Mio. Euro. aus
Quelle:
- Pressestelle der Finanzbehörde Hamburg
- Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes
- dpa, Pressemeldung vom 11.04.2023, 14:06 Uhr, hsh0030 4 pl 203 lno 0725