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Erleichtertes Präqualifizierungsverfahren von Bauunternehmen

Am 27. März hat das BMI die Leitlinien für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens vom 28. August 2019 (BAnz AT 18.09.2019 B1) ergänzt. Damit ist die Abgabe von Eignungsnachweise im Verzeichnis PQ-VOB für die nächsten 6 Monaten erleichtert.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Streichung eines Bauunternehmens aus dem PQ-Verzeichnis zu verhindern, wenn dieses infolge der Corona-Pandemie die geforderten Nachweise nicht rechtzeitig beibringen kann.

Neue Regelungen in Nummer 8.1, Satz 3:

– Zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung der Präqualifikationsbescheinigung kann eine formlose Eigenerklärung über die weiterhin bestehende Eignung abgegeben werden, wenn die zur Verlängerung notwendigen Nachweise gemäß den Nummern 7, 8, 11 und 12 der Anlage1 zur Leitlinie aufgrund der eingeschränkten Tätigkeit der ausgebenden Stelle trotz rechtzeitiger Beantragung nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeit vorliegen.

Aktuelle Erleichterungen des Präqualifizierungsverfahren:

– Bis zur Vorlage der Bescheinigungen werden die Unternehmen für maximal 3 Monate nicht aus der PQ-Liste entfernt, unter der Voraussetzung, dass der Antrag rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitsdatums gestellt und zusammen mit der Eigenerklärung bei der PQ- Stelle eingerichtet wurde.

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