Der neue Standard eForms kann von den Vergabestellen seit November 2022 für europäische Auftrags- und Vergabebekanntmachungen angewendet werden. Ab dem 25. Oktober ist er auf dieser Ebene Pflicht. Wenn das einheitliche Datenmodell von eForms sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt ist, hofft man auf eine wesentlich bessere Qualität der Vergabedaten, auf einfachere Auswertbarkeit und eine höhere Aussagekraft.
Für Unternehmen sehen die Verantwortlichen den Vorteil, dass es auf Basis der Technologie von Elster möglich sein soll, sich gegenüber Vergabeplattformen einheitlich, schnell und einfach zu identifizieren.
Zur Einführung des Standards hat die Bundesregierung bereits einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Vorgaben der eForms-Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 umsetzen soll. Geplant ist ein neuer § 10 a in der Vergabeverordnung (VgV) und eine entsprechende Verankerung der eForms in den Verordnungen. In der Sektorenverordnung (SektVO), § 46, ist eine Klarstellung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit von Unternehmen geplant. Das soll besonders KMU vor unangemessenen Nachweisanforderungen schützen.