Vom 27. November 2020 an sind Lieferanten verpflichtet, Rechnungen an Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Die Pflicht zur E-Rechnung gilt dann auf Bundesebene mit wenigen Ausnahmen. Eine davon sind Zahlungsaufforderungen für Direktaufträge bis zu einem Betrag von 1.000 Euro. Details regelt die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV).
Eine E-Rechnung ist ein nach genauen Vorgaben strukturierter Datensatz, der in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Darüber hinaus muss eine automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes möglich sein.
Öffentliche Auftraggeber sind bereits seit längerem verpflichtet, elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten akzeptieren. Die Einführung soll beiden Seiten die Rechnungsstellung und -bearbeitung erleichtern und helfen, die Prozesse im Rechnungswesen zu digitalisieren. Im Idealfall kann eine Rechnung durch den Wegfall von Transportzeiten und einzelner Arbeitsschritte schneller bezahlt werden.