Damit die Staaten der Europäischen Union die Vergaberegeln in der Coronakrise schnell anwenden und Schutzausrüstung, Medikamente sowie Beatmungsgeräte anschaffen und liefern können, hat die EU-Kommission einen Leitfaden veröffentlicht. Er soll für das öffentliche Beschaffungswesen so große Flexibilität erreichen, dass in dieser Notsituation die dringend benötigten Güter binnen Tagen oder sogar Stunden gekauft werden können.
Infos zu Fristverkürzungen
Der Leitfaden weist auf Möglichkeiten hin, die von einer beträchtlichen Verkürzung der allgemein geltenden Fristen bis hin zur Beschaffung ohne vorherige Veröffentlichung von Ausschreibungen reichen. Denn in Fällen von äußerster Dringlichkeit sieht das Unionsrecht im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auch die Möglichkeit eines Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vor. Diese Regelung dient zur Überbrückung, bis langfristigere Lösungen gefunden sind, beispielsweise über Rahmenverträge.
Um die Auftragsvergabe zu beschleunigen, können öffentliche Auftraggeber laut Leitfaden darüber hinaus mit potenziellen Auftragnehmern persönlich Kontakt aufnehmen – zum Beispiel, um mit Ihnen eine Produktionssteigerung zu vereinbaren.