Am 14. Juli 2021 hat das Bundeskabinett die Unterstützung der Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftfiltern für Schulen und Kindertageseinrichtungen beschlossen. Insgesamt stellt der Bund den Ländern Fördermittel im Wert von 200 Millionen Euro zur Verfügung, wobei der Förderanteil bei maximal 50 Prozent liegt. Die Verwendung wird über Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Die Beantragung und Durchführung der Förderung erfolgen über die Länder.
Antragsberechtig sind Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Ihnen kann in absehbarer Zeit kein Impfangebot unterbreitet werden. Raumluftfilter gelten deswegen als wichtige Voraussetzung für die Kinderbetreuung, vor allem wenn sich die Infektionslage wieder verschlechtern sollte.