Die sogenannten „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ sollen bei der Bundesverwaltung und in der Wirtschaft 300 Millionen Euro sparen.
Konkret erhöht sich die Wertgrenze für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen von 1.000 Euro auf 15.000 Euro. Die Erhöhung wird auf ein Jahr befristet. Es ist also bei diesen Auftragsvolumina kein formelles Vergabeverfahren mehr nötig. Wohl aber müssen die Verantwortlichen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten. So soll es letztlich auch im Vergabetransformationsgesetz geregelt werden, das sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, eventuell aber nicht mehr vor der Wahl am 23. Februar beschlossen wird.
Im Baubereich sind die Wertgrenzen für Direktaufträge bereits krisenbedingt angehoben worden – von 3.000 auf 5.000 beziehungsweise 8.000 Euro. Diese Regelung hat das Kabinett mit der abweichenden Verordnung um ein Jahr verlängert.
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