Die Corona-Krise stellt auch die öffentliche Auftragsvergabe vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Die öffentliche Verwaltung und insbesondere der Gesundheitssektor müssen handlungsfähig bleiben und deswegen schnell und bestmöglich ausgerüstet werden.
Aus diesem Grund hat das Bundeswirtschaftsministerium in einem am 19. März 2020 veröffentlichen Rundschreiben die Möglichkeiten, die das Vergaberecht zur effizienten und schnellen Beschaffung in Dringlichkeitssituationen bietet, zusammengestellt.
Nach Auffassung des BMWi sind in der aktuellen Situation sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben zweifelsfrei gegeben.
Alle Details zur flexiblen Bedarfsdeckung entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.