Das Abgeordnetenhaus Berlin hat am 2. April trotz Kritik aus der Wirtschaft eine Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes beschlossen. Damit wird unter anderem der vergabespezifische Mindestlohn auf 12,50 Euro angepasst. Ziel war es auch, die Vorgaben im Hinblick auf ökologische, soziale und geschlechtergerechte Kriterien rechtssicher zu gestalten. Die neue Gesetzesfassung präzisiert, welche sozialen und ökologischen Aspekte zwingend bei der Beschaffung zu berücksichtigen sind.
Fortan müssen Aufträge von Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro öffentlich ausgeschrieben werden. Für Bauleistungen gilt eine Schwelle von 50.000 Euro. Damit werden ganz unterschiedliche Schwellen für solche Leistungen vereinheitlicht.
Laut Berliner Tagesspiegel hatten Unternehmensverbände im Vorfeld deutlich gegen den Beschluss argumentiert. Sie hielten ihn mitten in der Corona-Krise unter anderem im Hinblick auf den Mindestlohn für ein falsches Signal. Ein Drittel der Mitgliedsunternehmen befürchte derzeit eine Insolvenz.