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Bauindustrie: Bund stimmt Preisgleitklauseln grundsätzlich zu

Steigende Preise und eine schwierigere Beschaffung von Rohstoffen nicht zuletzt durch den Ukraine Krieg führen dazu, dass Unternehmen derzeit kaum mehr seriös kalkulierte Angebote abgeben können. Darum hat unter anderem der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Preisgleitklauseln in Verträgen gefordert. Wie Praxishinweise des Bundesbauministeriums zeigen, hat die Politik dafür tatsächlich ein offenes Ohr.

Demnach kann bei öffentlichen Vergaben eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart werden. Das gilt etwa, wenn bestimmte Produktgruppen betroffen sind – zum Beispiel Stahl, Zement oder Holz. Sofern in laufenden Vergaben die Angebote noch nicht eröffnet wurden, ist eine entsprechende Regelung auch hier möglich, und selbst bei bereits bestehenden Aufträgen soll es im Einzelfall unternehmensfreundliche Lösung geben.

Unternehmen in der Nachweispflicht

Eine Preisanpassung muss das Unternehmen beantragen. Es muss dann unter anderem die tatsächlichen Einkaufkosten nachweisen und auch darlegen, dass es sich um marktübliche Preise handelt.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, begrüßt das Entgegenkommen des Bundes. Nun seien Länder und Kommunen aufgefordert, den Erlass in gleicher Weise zu übernehmen.

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