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Service, Nachrichten
08.07.2024, Deutschland

Ausschreibungshilfe für biobasierte Kunststoffe

In Leistungsbeschreibungen kann biobasierter Kunststoff gefordert werden. Damit Vergabestellen Fallstricke vermeiden, hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe eine Formulierungshilfe veröffentlicht

Biobasierte Kunststoffe als Alternative zu Kunststoffen auf Erdölbasis können als Materialeigenschaft in einer Leistungsbeschreibung eine Rolle spielen. Beschaffer sollten präzise darlegen, was sie haben wollen, denn es gibt auch Mischformen.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) bietet auf ihrer Internetseite Formulierungshilfen an – von der Definition des Materials über die möglichen Gütezeichen und technischen Spezifikationen bis hin zur Entsorgung beziehungsweise der Möglichkeit, den Kunststoff wieder zu recyceln.

Bei den Mischformen handelt es sich um sogenannten massenbilanzierten Kunststoff. Hier wird es den Unternehmen erlaubt, den biobasierten Anteil der eingesetzten Rohstoffe rein rechnerisch nur einem Teil der Produktion zuzuordnen – das erleichtert den Herstellungsprozess. Bei diesem Material ist dann der Begriff „biobasiert“ nicht zulässig. Da diese Kunststoffe dennoch zur Entwicklung einer Bioökonomie beitragen – also zur Nutzung biologischer Ressourcen für ein zukunftsfähiges Wirtschaftssystem – sind sie laut FNR für die nachhaltige Beschaffung geeignet.

Quellen:

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