Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat den Leitfaden „Auslaufende Konzessionsversträge“ in 4. Auflage veröffentlicht. Das Dokument beleuchtet die Vergabe von Wegenutzungsrechten im Strom- und Gasbereich und soll den Kommunen bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Vergabeverfahren helfen.
Im Leitfaden werden die gesetzlichen Regelungen zum Konzessionsverfahren, das Verfahren selbst, der zeitliche Ablauf sowie die zulässigen Kriterien bei der Auswahl des Konzessionsnehmers besprochen. Auch eine möglich (Re-)Kommunalisierung des Netzes und was dabei zu beachten ist, wird diskutiert.
Mit den Konzessionsverträgen räumt die Gemeinde einem Energieversorger das Recht ein, die öffentlichen Wege und Plätze für Gas- und Stromleitungen zu nutzen. Diese haben nach § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine normiert begrenzte Laufzeit von höchstens zwanzig Jahren. Danach öffnet sich für Gemeinden das Zeitfenster für die Entscheidung und Festlegung des künftigen Betreibers des Energieverteilnetzes.
Dabei haben Gemeinden drei grundlegenden Optionen bei der Wahl ihres Vertragspartners:
- Vergabe und Konzession an den bisherigen Vertragspartner
- Vergabe und Konzession an einen anderen Netzbetreiber
- Übernahme des Energieverteilnetzes in eigener Regie
Quelle:
- DStGB, Dokumentation N. 63, Auslaufende Konzessionsverträge, ein Leitfaden für die kommunale Praxis
- DStGB, Pressemitteilung von 13.09.2021
- Newsletter, Auftragswesen Aktuell 09- 2021, Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V