Kern der angestrebten Änderungen ist es, Direktvergaben bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro möglich zu machen – derzeit sind es 10.000 Euro. Angestrebt wird diese Erhöhung sowohl für den Baubereich als auch für Liefer- und Dienstleistungen. Erst oberhalb dieses Betrages wären dann formelle Vergabeverfahren durchzuführen. Für die Landesbeschaffung sind Vergaben mit der Änderung der „VwV Beschaffung“ bereits im Herbst vereinfacht worden.
Strobl will für Kommunen auch bei anderen Vergabeverfahrensarten die Wertgrenzen anheben. Gleichwohl müssten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt bleiben. Das Ministerium verlangt ferner von den Beschaffungsstellen, dass sie die Auftragnehmer immer wieder wechseln. Er setze darauf, dass die Verwaltungschefs in den Kommunen verantwortungsbewusst handelten und „ein Eigeninteresse haben, sparsam und wirtschaftlich zu sein“, zitiert der Staatsanzeiger den Innenminister.
Quellen: