Mehr Digitalisierung, weniger Prüfungen, neue Mustervorlagen – dies sind Maßnahmen aus dem Bürokratieabbau-Paket, das die Landesregierung Rheinland-Pfalz jetzt beschlossen hat. Bis Mitte 2025 sollen diese Entlastungen spürbar sein. Das gilt auch für die Änderungen im Vergabebereich.
Hier hat das Land die Wertgrenzen für Verhandlungs– und freihändige Vergaben erhöht. Statt wie bisher bei 40.000 Euro geschätztem Auftragswert werden sie bei 100.000 Euro liegen. Bauaufträge können nun bis zu 250.000 Euro ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden – im Wohnungsbau sogar bis zu 1 Million. Bei Direktaufträgen gilt künftig die Grenze von 10.000 Euro.
Das Land erweitert ferner die Möglichkeit der Generalunternehmer-Vergabe, „wenn sachliche Gründe vorliegen.“ Es erhofft sich dadurch, auch für die Kommunen, dass größere Bauprojekte wie Schulen oder Kitas effizienter umgesetzt werden können. Das solle jedoch nicht zu Lasten des Mittelstandes gehen. Den müsse der beauftragte Generalunternehmer „weiterhin in angemessenem Maße“ berücksichtigen.
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